GEMA vs. YouTube – Das leidige Thema mit dem Urheberrecht

Wer in den letzten Tagen mal wieder auf der Suche nach seinem Lieblingssong durch YouTube gestreift ist hat es wahrscheinlich schon gemerkt: statt des in Deutschland leider so oft gezeigten Textes, dass das gewünschte Video aus Urheberrechtsgründen nicht gezeigt werden kann, wird nun dem Übel ein Name gegeben. GEMA!

Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (kurz, wie zu erwarten: GEMA) steht nun schon seit einiger Zeit mit Google über die Rechte an ausgestrahlten Videos bzw. der dazugehörigen Musik in Verhandlungen. Die GEMA vertritt hierbei, in ihrer Funktion als Verwertungsgesellschaft, die Interessen der Künstler und klopft den Medien tüchtig auf die Finger, falls diese geschütztes Material der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, ohne dass der Künstler dabei etwas von den Einnahmen seiner Songs verdient. An sich ist das ja auch eine gute Sache aber:

In ihrer Funktion reglementiert die GEMA natürlich auch Teile des Internets. Vor allem diese, bei denen Geschützte Inhalte, wie zum Beispiel Musik, allen zugänglich gemacht werden. Wenn sich also Portale, wie zum Beispiel YouTube, nicht mit der GEMA über die Vergütung der Künstler pro abgespielten Song einigen können, muss YouTube dafür sorgen, dass dieses Video den deutschen Nutzern nicht zugänglich ist. Nun ist die GEMA vor ca. einer Woche noch einen Schritt weiter gegangen und hat Google, als Besitzer von YouTube, wegen zwölf (!!!!!) Videos verklagt. Die Reaktion folge prompt und jetzt ist jedem YouTube Nutzer klar, auf wen er sauer sein muss, weil er sein Lieblingsvideo nicht sehen kann! Zusätzlich werden nun auch alle Videos blockiert, bei denen auch nur die kleinste Vermutung bestehen könnte, dass die GEMA etwas dagegen haben könnte. Die Folge: auch Videos diverser Künstler, die eigentlich keine Verbindung zu den Streithähnen haben sind in Deutschland nicht mehr zu sehen. Die Opfer sind also, wie so oft, die Unschuldigen!

Leider ist die Situation zwischen den beiden Fronten sehr festgefahren und lässt nicht auf eine schnelle Einigung hoffen, was wohl nicht zuletzt an den recht überzogenen Preisvorstellungen der GEMA liegt. Dazu der „Spiegel„:

Auf der Gema-Website heißt es in den „Lizenzierungsgrundlagen“ für „Anbieter von Musikvideo-on-demand-Portalen“ tatsächlich, die „Mindestvergütung je entgeltlich oder unentgeltlich“ genutzten Werks aus dem Gema-Repertoire mit einer Spieldauer bis zu fünf Minuten betrage 0,1278 Euro. Durch Online-Werbung lässt sich ein Streaming-Angebot vor diesem Hintergrund kaum finanzieren. Für 1000 Abrufe würden knapp 130 Euro fällig, mit Werbung lassen sich nach Branchenschätzungen 20 bis 25 Euro erzielen[…].

Und wie so oft bei den digitalen Streits der Neuzeit schaltet sich der Web-Robin Hood „Anonymus“ ein und legt als spontane Reaktion auf die GEMA Initiative deren Seite mehrere Stunden lahm (zu diesem Zeitpunkt allerdings schon wieder erreichbar). Zusätzlich wurde, wie immer, ein Bekennervideo veröffentlicht welches diverse Links zu Tutorials beinhaltet, wie man über Proxy-Server und ähnliche Verschleierungsmethoden trotz der YouTube-Sperrung das gewünscht Video ansehen kann.

[youtube id=“g-qFLX26-O8″]

Die Frage ist, ob diese Schlammschlacht überhaupt noch jemandem nutzt. Die meisten, die sich ihre Lieblingslieder im Internet ansehen möchten, weichen schon auf andere Plattformen, wie zum Beispiel das von mir schon einmal vorgestellte tape.tv, aus und es ist fraglich ob sie nach einer Einigung wieder zu YouTube zurückkehren würden. Die GEMA verpasst es ihrerseits, ihr ohnehin unpopuläres Image mit einer schnellen, nutzerfreundlichen Einigung aufzupolieren und mutiert mit der Zeit zum Internetfeind Nummer 1 (naja … mal von der GVU abgesehen). Man fragt sich mal wieder ob es hier noch um das Interesse der Künstler und Nutzer oder nur um Recht um des Rechts Willen geht. In diesem Sinne …

.. just my 2 cents ..

(Bildquelle // via Spiegel, Nerdcore, BasicThinking)

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