Verwendungszweck: „Für Nutten und Koks“ – Juckt das eigentlich meine Bank?

Als ich mir letzte Woche abends vorgenommen habe, endlich ein paar fällige Überweisungen zu erledigen, bin ich zuerst doch wieder auf Facebook gelandet. Dazu muss gesagt werden, dass mir alles im Zusammenhang mit Bankgeschäften ein Übel ist, so schnell und so einfach Online Banking auch sein mag. Da war ich also auf Facebook und da es irgendwie zum Thema passte, bin ich auch gleich auf einen Post aufmerksam geworden: „Verwendungszweck: Waffenfähiges Plutonium.“ Dazu ein Foto eines ernst wirkenden Briefs einer Bank, in welchem diese den Kontoinhaber auffordert, die Angabe solcher Verwendungszwecke zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müsse die Bank diesem „aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nachgehen“, und gegebenenfalls weitere Schritte veranlassen, bis hin zur Kündigung.

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Beim Lesen fühlte ich mich sofort persönlich betroffen: Wer hat noch nie Geld an einen Freund überwiesen mit Verwendungszwecken wie „Für deine sexuellen Dienstleistungen“ oder „Danke an D.Rogen, brauche mehr“? Ich auf jeden Fall schon des Öfteren. Da war zum Beispiel diese Überweisung für einen Ibiza Urlaub, bei welcher ich einem Freund über 1000 Euro für Flug und Hotel überwiesen habe, oder eben „Für Nutten und Koks“, wenn man dem Verwendungszweck glauben mag. Hierbei wäre für einem Außenstehenden dann auch die „Scherzhaftigkeit“ nicht mehr ganz so offensichtlich. Das Ganze mag man kindisch oder witzig finden, es ist in jedem Fall keine Seltenheit. Bei meiner weiteren Google Recherche – hatte ich ja eh nichts zu tun, abgesehen von Überweisungen eben ;) – bin ich auf eine Umfrage der Süddeutschen Zeitung zu eben genau diesem Thema gestoßen: Demnach ist es durchaus verbreitet dämliche Verwendungszwecke anzugeben. Werden nun also Verwendungszwecke tatsächlich kontrolliert? Kurze Antwort: Ja. Gesetzlich sind Banken verpflichtet, Kontobewegungen zu überwachen und Auffälligkeiten ans BKA zu melden.

Nun werden logischerweise nicht nur Verwendungszwecke von Banken kontrolliert, sondern vielmehr Überweisungssummen, Empfänger im Ausland und sonstige Unregelmäßigkeiten wie beispielsweise plötzliche hohe Kontobewegungen und ähnliches. Solche Informationen können tatsächlich zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, in welchem Fall die Bank den Kontoinhaber natürlich nicht direkt benachrichtigen darf. Folglich wurde auch die Angelegenheit mit dem waffenfähigen Plutonium nicht weitergeleitet. Überhaupt ist, laut Aussage eines hessischen Datenschutzbeauftragten, noch kein Fall bekannt, in welchem die Bank die Behörden aufgrund eines Verwendungszwecks eingeschaltet hat. Und solange dies nicht irgendwann einmal tatsächlich der Fall sein sollte, werde ich auch weiterhin Freunden „monatliches Schutzgeld“ und dergleichen überweisen.


Meine Überweisungen habe ich an jenem Abend übrigens auch noch erledigt, dieses Mal jedoch mit ordentlichem Verwendungszweck; „sexuelle Dienstleistungen“ will ich von meiner Vermieterin dann doch nicht.

via Kraftfuttermischwerk

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