Bloggen – Oder: Der Abmahn-Spießrutenlauf

Ja, es ist ruhig geworden in den letzten Wochen auf LOfter.de. Wie üblich ist einer der Gründe der Zeitmangel – seit einigen Wochen gibt es allerdings ein Phänomen, das den Spaß, den Blogger eigentlich an ihrer „Arbeit“ haben, ziemlich drückt.

Seit einigen Wochen treibt nämlich eine Abmahnwelle im deutschen Internet sein Unwesen, die sich gewaschen hat. Eine werte Kanzlei mit Namen ActiveLAW geht nämlich momentan im Auftrag der Agentur hgm-Press im großen Stil gegen Blogs vor, die Urhebergeschütztes Material vermeintlich missbräuchlich verwenden. Im Klartext: hgm-Press lässt Blogger abmahnen, die über die Werke von Künstlern berichteten (und diese im Blogbeitrag abbildeten), von denen die Verbreitungslizenzen bei hgm-Press liegen.

Bis hierhin eine ziemlich logische Sache:

  1. Künstler veröffentlicht Werk
  2. Blogger verwendet das Werk ohne Zustimmung des Künstlers auf seinem Blog
  3. Blogger generiert durch Werk des Künstlers Aufmerksamkeit (und bei kommerziellen Blogs auch Geld)
  4. Künstler bekommt von dem Erlös nichts ab, ist deswegen angefressen und will die Nutzung seines Bildes unterbinden

Soweit so schlecht … Jetzt gibt es an der Sache allerdings einen kleinen Haken. Das deutsche Rechtssystem erlaubt nämlich bei solchen Abmahnungen den abmahnenden Kanzleien, eine ziemlich hohe und vom Streitwert abhängige Summe, für ihren Aufwand (also eigentlich nur das Versenden eines Briefes) zu verlangen (wer den wirklichen Wortlaut nachlesen will, sollte mal Rechtstexte wühlen … ich schreibe hier doch keine Rechtsberatung Oo). Mit den Forderungen der Agentur und der „Aufwandsentschädigung“ der Kanzlei, kann eine solche Abmahnung schon mal eine Zahlungsaufforderung von mehreren tausend Euro mit sich führen(das krasseste was ich diesbezüglich mitbekommen habe, war die Abmahnung von autodino mit 19.000€). Momentan beklagen so ziemlich alle großen deutschen Blogs, dass sie bereits Post von ActiveLAW im Briefkasten hatten (teilweise sogar schon mehrfach). Wen es interessiert, wer schon alles mit von der Partie ist, wird bei Google ziemlich schnell fündig.

BTW: Im autodino-Fall war sich die Kanzlei nicht mal sicher, ob sie überhaupt Vertreter des Lizenznehmers sind, weswegen die Forderung auch zurückgenommen wurde. Ich kann mir allerdings nur schwerlich vorstellen, dass sie auch das Geld zurückgezahlt hätten, hätte autodino bezahlt.

Der Vorwurf, der diesbezüglich in der Netzgemeinde herumgeht, ist genau so logisch wie naheliegend: Abzocke! Hier wird abgemahnt um Geld zu verdienen und nicht um die Rechte von Künstlern zu schützen. Features von Künstlern gehören bei Blogs eigentlich zur Tagesordnung (und sind ja auch hier im Blog schon mehr als einmal aufgetaucht). Der typische Werdegang eines solchen Features sieht z.B. so aus: Man liest etwas über den Fotografen XY auf irgendeinem Blog. Man findet die Bilder geil und will sie daher in seinem Blog seinen Lesern zeigen. Man schreibt ein paar Zeilen, wer der Künstler ist, der hinter den Werken steckt, verlinkt auf seine Website, seinen Flickr-Account oder wo auch immer er die Bilder ins Netz gestellt hat, verweist noch auf den Blog, über dem man auf den Künstler aufmerksam geworden ist – fertig!

Wie man unschwer erkennen kann hat diese Vorgehensweise einige Fehler. Z.B. wird der Künstler nie gefragt ob er denn überhaupt möchte, dass seine Bilder im Internet herumgezeigt werden. Würden die Leser direkt auf die Website des Künstlers kommen, könnte er ja selbst die etwaigen Werbeerlöse oder ähnliches einstreichen. Was allerdings auch klar wird, ist, dass bei dieser Handhabe keinerlei böse Absicht dahinter steckt! Ganz im Gegenteil: Der Künstler kriegt sogar noch gratis Werbung (von dem Mehrwert der Website durch Backlinks etc. ganz zu schweigen). Dass diese Punkte hgm-Press, ActiveLAW & Co. selbstverständlich nen feuchten Irgendwas interessieren, ist natürlich auch klar. BTW: Mir ist übrigens kein Fall bekannt, bei dem der Künstler selbst auf Nachfrage das Vorgehen der Agentur gegen Blogs beführwortet hätte.

Glücklicherweise kann ich behaupten, bisher von dieser Abmahnwelle verschont geblieben zu sein, da mich diese Handhabe mit Bloggern momentan allerdings so dermaßen abfuckt (Mami entschuldige bitte dieses schlimme Wort) kann ich mich nur schwerlich zum Bloggen motivieren. Jedenfalls wird es wohl in absehbarer Zeit sehr wenig Künstler-Features geben. Sry! Ich hoffe, dass dieser doch recht graue Wust des Urheberrechts in absehbarer Zeit aufgeklärt wird, allerdings halten sich dabei die Mühen seitens des Staates doch sehr in Grenzen …

In diesem Sinne …

.. just my 2 cents ..

P.S.: Puh …. mal etwas Luft gemacht!

3 comments

  1. Pingback: Linksammlung und die positiven Seiten der Abmahnung

  2. Pingback: Mein Senf zu dieser ganzen Abmahn-Scheiße | Bloggerei | Was is hier eigentlich los?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.